Position | Land/Region Kärnten, Bezirk Spittal an der Drau, Gemeinde Obervellach 33 N 364637 / 5198668 UTM/WGS84 | |||||||
Beschreibung | Objektbeschreibung Vom Galgen bei Obervellach ist noch eine abgewitterte, aus Bruchsteinen gemauerte Säule vorhanden.1 Von einer ehemaligen zweiten Säule kann man noch eine Steinansammlung erkennen. Da die erhaltene Säule einen dreieckigen Grundriß aufweist, kann man einen Galgen mit ursprünglich drei Säulen vermuten. Historischer Kontext Die Richtstätte gehörte zum Landgericht Oberfalkenstein das seit 1288 nachweisbar ist und den Grafen von Görz gehörte. Das Gericht befand sich jedoch nie auf der Burg Oberfalkenstein, sondern wurde von einem Landrichter ausgeübt, der seinen Sitz ursprünglich in Penk, später in Vellach hatte. 1812 wurde das Landgericht Oberfalkenstein gemeinsam mit 30 anderen Landgerichten in Oberkärnten auf Befehl Napoleons aufgelöst. Der Galgen des Landgerichts befand sich bis zum 16. Jahrhundert am Abhang des Sachsenberges auf einem kleinen Plateau oberhalb der Kirche von Möllbrücke. Später wurde er nach Stallhofen, an den jetzigen Standort, verlegt. In einer Urkunde aus dem Jahre 1565 ist festgelegt, daß Leonhard Gasser zu St. Leonhard (=Möllbrücke) verpflichtet ist das Gericht zu erhalten und für Hinrichtungen herzurichten, dafür in diesem Jahr vom Zins befreit wird.2 Standort und Lage Der erste Galgen stand im südöstlichsten Zipfel des Landgerichts Oberfalkenstein, direkt an der Grenze zum Landgericht Ortenburg, am Eingang zum Mölltal. Das noch bestehende Objekt lag hingegen zentral im Landgerichtssprengel, aber nahe der Grenze des Burgfrieds Obervellach.3 Es befindet sich zwischen Obervellach und Stallhofen im Galgenwaldl und wäre ohne umgebenden Wald vom Talboden aus gut sichtbar. Von Obervellach aus führt ein Wanderweg zum Galgen. __________________ 1 Das Bauwerk wurde 1925 in einem Artikel von Künßberg ([Künßb25]) gemeinsam mit Galgen in Deutschland, Dänemark und der Schweiz als Beispiel für derartige Rechtsdenkmäler angeführt. 2 [Maier86; S. 54-59] 3 [LGK; Blatt 24 sowie 17], hier sind der alte und der neue Galgen verzeichnet. Literatur: [Maier86; S. 54-59] | |||||||
Bilder/Plan |
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